Wer trägt die Kosten?
Psychotherapie
Gesetzlich Versicherte: Ich habe eine Abrechnungszulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen, dass heißt Ihre Krankenkasse zahlt die Psychotherapie. Dies schließt auch die Onlinetherapie per Video ein. Bei entsprechender Indikation besteht auch die Option auf eine medikamentöse Begleittherapie. Privatversicherte mit und ohne Beihilfeberechtigung: Bitte erfragen Sie vor Terminvereinbarung die spezifischen Bedingungen für eine ambulante Psychotherapie. Je nach Vertrag unterscheiden sich die bewilligungsfähigen Stunden. Die Beihilfe übernimmt in der Regel 50 % der entstandenen Therapiekosten. Die Kostenabrechnung erfolgt nach individueller Vereinbarung gemäß §2 GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Selbstzahler : Wenn Sie die Therapie selbst zahlen möchten, wird Ihre Diagnose bei Ihrer Versicherung nicht aktenkundig, was vorteilhaft sein kann (z.B. bei Beamtenanwärtern oder im Hinblick auf Versicherungen). In jedem Fall werden Ihnen die Leistungen monatlich in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist liegt bei 14 Tagen. Die Kostenabrechnung erfolgt nach individueller Vereinbarung. Eine Psychotherapie kann steuerlich als außergewöhnliche Aufwendung geltend gemacht werden. |
Fachärztliche psychiatrische Behandung
Gesetzlich Versicherte: Eine rein psychiatrische Behandlung (d.h. ohne Psychotherapiesitzungen) ist momentan nicht für gesetzlich versicherte Patienten möglich. Insofern sich im Zuge einer psychotherapeutischen Behandlung die Indikation für eine medikamentöse Therapie ergibt, ist diese begleitend möglich und wird von den gesetzlichen Krankenkassen auch übernommen. Privatversicherte mit und ohne Beihilfeberechtigung sowie Selbstzahler: Eine fachärztlich psychiatrische Behandlung ist möglich. Die Kostenabrechnung erfolgt nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). In jedem Fall werden Ihnen die Leistungen monatlich in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist liegt bei 14 Tagen. |
Diagnostik
Die Testdiagnostik im Rahmen der Erstgespräche und Therapiestunden wird von den gesetzlichen Krankenkassen größtenteils übernommen. Ausnahme ist u.a. die sehr zeitintensive ADHS-Diagnostik, welche eine Selbstzahlerleistung ist. Die Termine können bei entsprechend stabiler Qualität der Video- und Tonverbindung auch im Rahmen der Videosprechstunde wahrgenommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach individueller Vereinbarung gemäß §2 GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Privatversicherte Patienten bekommen die Kosten in der Regel von ihrer Krankenversicherung erstattet. |
Paartherapie
Eine Paartherapie wird nicht von den Krankenkassen übernommen und ist immer eine Selbstzahlerleistung. Die Abrechnung erfolgt nach individueller Vereinbarung. |

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